Die Finanzverwaltung unterstellt im Regelfall Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Privatverkäufe über die Internet-Plattform "Ebay" durchgeführt werden. Diesem Grundsatz ist der Bundesfinanzhof allerdings entgegengetreten. "Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform" führt nicht automatisch zu Gewerbeeinkünften (BFH, Urteil v. 17.6.2020 - X R 18/19; veröffentlicht am 7.1.2021). Im Streitfall ging es um die Veräußerung einer privaten Modelleisenbahnsammlung.
Stand: 29. März 2021